Datenschutzhinweise für Mitglieder

Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden folgende Daten verarbeitet (Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO – Datenverarbeitung zur Erfüllung des Mitgliedsvertrags/Satzung): Nachnamen, Vornamen, Titel, Geburtsdatum, Adresse, Wohnort mit Postleitzahl, Email-Adresse, Studiendaten, notwendige Angaben zur Verifikation der Zugehörigkeit zur medizinischen Fakultät Medizin Heidelberg, Universität Heidelberg.
Zum Zwecke der Beitragsverwaltung wird die Bankverbindung verarbeitet (Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO – Datenverarbeitung zur Erfüllung des Mitgliedsvertrags/Satzung)
Zur Ausführung des Vereinszwecks der Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie Förderung von Wissenschaft und Forschung werden alle weiteren mitgeteilten personenbezogenen Daten intern verarbeitet.
Zum Zwecke der Eigenwerbung des Vereins wird Werbung an Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse) der Mitglieder versendet. (Art. 6 Abs. lit. f) DSGVO – Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins)
Der Verein ist auf Grund der Kooperation mit der Universität Heidelberg i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO berechtigt, an HAI personenbezogene Daten (siehe Satzung, s.u.) des Mitglieds zu übermitteln.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Der Verein hat die Kooperation mit Heidelberg Alumni International in der Satzung (Stand 18.03.2019) verankert. Übermittelt werden dabei laut Satzung: Akademischer Titel, Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse, Wohnort mit Postleitzahl, E-Mail-Adresse sowie evtl. weitere notwendige Angaben zur Verifikation der Zugehörigkeit zur Universität Heidelberg, d.h. Studien- oder Beschäftigungsdaten bzw. für Gastwissenschaftler/innen Angaben zum Aufenthalt. Die Übermittlung der Daten erfolgt nach Eintragung in das Mitgliederverzeichnis und danach alljährlich im ersten Quartal des betreffenden Jahres.
Speicherdauer:
Die für die Daten der Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht.
Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.